

Wahlarztsystem
Die Tätigkeit als Wahlarzt begründet sich auf dem Recht des Patienten, sich einen Arzt frei wählen zu können. Das bedeutet, daß Sie einen von Ihnen selbst gewählten Arzt auf eigene Initiative aufsuchen können und dafür keine Überweisung oder Bewilligung benötigen.
Dieser Arzt (der “Wahlarzt”) stellt Ihnen für die erbrachte Leistung eine Honorarnote aus, die Sie nach Bezahlung bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung einreichen können.
In der Regel erhalten Sie von der Krankenkasse 80% des Betrages refundiert, den ein Vertragsarzt für dieselben Leistungen erhalten hätte, abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes.
Dies hat für Sie mehrere Vorteile:
- flexiblere Termingestaltung
- keine oder nur sehr geringe Wartezeiten
- mehr Zeit für Ihre gesundheitlichen Probleme
- niemand muß von Ihrer Behandlung erfahren
Für eventuelle weitere Fragen oder Vereinbarung eines Termines bitte um telefonische Kontaktaufnahme.
Aktuell gelten folgende Honorarrichtlinien:
Ersttermin 100 Euro
Folgetermin lang (Psychotherapie) 100 Euro
Fachärztlicher Kontrolltermin 50 Euro
Gutachten (Führerschein) 250 Euro
Attest (Pflegegeld ,Privatattest) 150 Euro
Hausbesuche 200 Euro
Achtung: Bei vielen Führerscheinbegutachtungen ist zusätzlich zur fachärztlichen Stellungnahme auch noch eine psychologische Testung zwingend vorgeschrieben (zusätzliche Kosten!). Diese erhalten Sie bei einem klinischen Psychologen. Sie können mir gerne vorab Ihre amtsärztliche Zuweisung übermitteln, damit ich Sie kostenlos über die notwendigen Schritte beraten kann.
Dr. B. SAFDARI I 1200 Wien Jäger Strasse 62 I mail@dr.safdari.at I Tel. 0660-28-100-98
value. quality care. convenience.